Freiwillige Eierkennzeichnung
Über die beschriebene Pflicht-Kennzeichnung hinaus ist die Möglichkeit gegeben, verschiedene freiwillige Angaben zu machen, die jedoch auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.
Freiwillige Angaben:
- Fütterung der Hennen
- Legedatum
- Letztes empfohlenes Verkaufsdatum
Fütterung der Legehennen
Auf die Verwendung von Getreide in Legehennenfutter darf hingewiesen werden, wenn die eingesetzten Futtermittel den vorgeschriebenen Mindestanteil Getreide enthalten. Der Hinweis kann auf Verpackung und Eiern erfolgen.
Hinweis auf … |
vorgeschriebener Mindestanteil in der verwendeten Futterzusammensetzung … |
Getreide |
60 Gew.-% Getreide mit höchstens 15 % Getreide-Nebenerzeugnissen |
eine Getreideart |
30 % der Getreideart |
mehrere Getreidearten |
jeweils 5 % |
Legedatum
Das Legedatum kann auf der Verpackung angegeben werden. Zusätzlich dazu muss es vom Verpacker oder Erzeuger auf die Eier gestempelt werden („gelegt“ Tag/Monat).
Letztes empfohlenes Verkaufsdatum
Das empfohlene Verkaufsdatum ist für den Handel ein Hinweis auf den letzten Tag, an dem die Eier dem Verbraucher angeboten werden sollten (21.Tag). Nach diesem Datum verbleibt dem Verbraucher eine Frist von sieben Tagen, während der Eier der Güteklasse A bei sachgemäßer Aufbewahrung (Kühlung) noch den an sie gestellten Anforderungen genügen.